
Voraussetzungen für Empfänger von Quotenunterstützung des Ministeriums für Bildung und Kultur
www.rancakmedia.com – Unterstützung bei Internetquoten Ministerium für Bildung und Kultur (Kemendikbud) 2021 wird diesen Monat erneut verteilt.
Gemäß dem Zeitplan wird die Quote des Ministeriums für Bildung und Kultur monatlich vom 11. bis 15. März im März, April und Mai gezahlt.
Quotenberechtigt sind alle Personen, die von November bis Dezember 2020 Quotenhilfe beziehen und deren Anzahl aktiv ist.
Sie erhalten im April 2021 automatisch Kontingentunterstützung. Es gibt jedoch Ausnahmen für diejenigen, die Unterstützung erhalten haben, diese aber nicht verwenden, bis sie aufgebraucht ist, oder weniger als 1 GB verwenden. Diese Hilfestellung ist dann nicht mehr akzeptabel.
Auf der Youtube-Seite des Ministeriums für Bildung und Kultur wird die folgende Kontingentunterstützung für jedes Niveau angegeben: PAUD-Level-Studenten, 7 GB/Monat. Grund- und Sekundarschüler, 10 GB/Monat. Frühkindliche, Primar- und Sekundarschulpädagogen, 12 GB/Monat. Dozenten und Studenten, 15 GB/Monat
Voraussetzungen für Empfängerinnen und Empfänger von Quotenförderung des Ministeriums für Bildung und Kultur
Wenn die Website des Ministeriums für Bildung und Kultur im Jahr 2021 gestartet wird, müssen Empfänger von Datenwebquotenunterstützung die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. PAUD-Studenten sowie Grund- und Sekundarstufe
- Registriert in der Dapodik-Anwendung
- Haben Sie eine aktive Handynummer im Namen des Schülers/Elternteils/Familienmitglieds/Erziehungsberechtigten.
2. Pädagogen von PAUD und Grund- und Sekundarschulbildung.
- Registriert und aktiv in der Dapodik-Anwendung.
- Haben Sie eine aktive Handynummer.
3. Studenten und Dozenten
Student:
- Registriert auf der PDDikti-Anwendung, aktiver Status in Vorlesungen oder Abschluss eines Doppelabschlusses.
- Haben Sie eine aktive Handynummer.
Dozent:
- Registriert und aktiv in der PDDikti-Anwendung.
- Haben Sie eine Registrierungsnummer (NIDN, NIDK oder NUP).
- Haben Sie eine aktive Handynummer.
Kontingente sind 30 Tage ab Erhalt gültig. Wenn Sie es beispielsweise am 11. März 2021 erhalten, ist es bis zum 10. April 2021 aktiv. Das nächste Webkontingent wird von März bis Mai 2021 verteilt, sodass der letzte aktive Zeitraum bis Juni 2021 ist.
Anders Mit letztem Jahr wird das Kontingent diesmal nicht mehr geteilt. Das sind also alles allgemeine Quoten. Nur wenige sind mit dieser Quote nicht erreichbar, nämlich Twitter, Instagram, Facebook, Tiktok und Websites, die vom Ministerium für Kommunikation und Information blockiert werden.