
Indonesien besteuert Krypto-Assets offiziell am 1. Mai 2022
rancakmedia.com – Die Regierung hat durch das Finanzministerium (Finanzministerium) ab dem 1. Mai 2022 endlich Krypto-Asset-Transaktionen und Mining-Aktivitäten offiziell besteuert.
Dies wurde heute vom Sonderstab des Finanzministers Yustinus Prastowo bestätigt. Ein wichtiger erster Schritt zur Umsetzung der nationalen Steuerreformagenda im Rahmen seiner Politik.
In Sri Mulyanis Worten repräsentiert diese strategische Initiative den Wunsch, die Gesellschaft ins Gleichgewicht zu bringen und Ungerechtigkeit zu beseitigen.
„Eine neue Besteuerungsrunde in Indonesien. Aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichheit wird Indonesien ab dem 1. Mai 2022 offiziell Kryptosteuern erheben“, sagte er. Am Donnerstag, dem 7. April, machte er die Ankündigung über seinen persönlichen Twitter-Account @prastow.
Der endgültige Mehrwertsteuersatz beträgt 0,11 Prozent und der endgültige PPh-22-Satz 0,10 Prozent“, sagte er. Was die Krypto-Befürworter anbelangt, so ist der eingenommene Steuerbetrag viel größer, aber immer noch in einer gleitenden Gruppe.
Es ist wichtig anzumerken, dass „Crypto Mining“ laut ihm der Mehrwertsteuer 1.1% und dem endgültigen PPh 22 0.1% unterliegt.
Zur Information: Diese Entscheidung zur Erhebung einer Kryptowährungssteuer ist eine Fortsetzung des Gesetzes Nr. 7 von 2021 zur Harmonisierung der Steuervorschriften (HPP) (HPP).
Dieser große Regulierungsschirm wurde dann durch technische Vorschriften in der Finanzministerverordnung (PMK) Nr. 68/PMK.03/2022 über die Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer auf Krypto-Asset-Handelstransaktionen abgesenkt.
Neben der Kryptosteuer hat Sri Mulyani im Rahmen der Erweiterung des HPP-Gesetzes auch 13 weitere PMKs herausgegeben.
Indonesien besteuert Krypto-Assets offiziell am 1. Mai 2022
Die indonesische Regierung legt fest, dass Krypto-Vermögenswerte der Mehrwertsteuer (VAT) unterliegen, und Einnahmen aus Handelstransaktionen mit digitalen Vermögenswerten unterliegen der Einkommenssteuer (PPh) (PPh).
Personen, die an Kauf- und Verkaufstransaktionen beteiligt sind, sowie diejenigen, die Verifizierungsdienste und/oder Verwaltungsdienste für Personen in der Bergbau- und Verkaufsbranche anbieten, werden ab dem 1. Mai 2022 besteuert. -Krypto-Vermögenswerte kaufen.
Diese Richtlinie ist in der Verordnung des Finanzministeriums Nr. 68/PMK.03/2022 über die Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer auf Handelstransaktionen mit Kryptoanlagen enthalten, die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes zur Harmonisierung der Steuervorschriften (HPP) darstellen. ) (HPP).
Finanzminister Sri Mulyani Indrawati wies in dieser Richtlinie darauf hin, dass der Grund für die Regierung, Steuern auf Krypto-Vermögenswerte zu erheben, darin besteht, dass Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten in der Gesellschaft weit verbreitet sind und zu Waren geworden sind, die auf dem Terminmarkt gehandelt werden.
Daher wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Gewerbebereich die Lieferung von Krypto-Assets in die umsatzsteuerliche Objektgruppe aufgenommen und Einkünfte aus Gewerbebetrieben gelten als wirtschaftliche Zugänge, die der Einkommensteuer § 22 unterliegen müssen.
„Um rechtliche Klarheit, Zweckmäßigkeit und administrative Leichtigkeit bei der Erhebung, Hinterlegung und Meldung von Steuern auf den Handel mit Krypto-Vermögenswerten zu gewährleisten, muss (die Regierung) Gesetze in Bezug auf die Mehrwertsteuer und die Einkommenssteuer regulieren“, schrieb er in PMK Nr. 68/PMK.03/2022.
Zuvor hatten Singapur und Indien auch beabsichtigt, den Handel mit virtuellen digitalen Vermögenswerten oder nicht vertretbaren Tokens (NFT) zu besteuern, nach dem Beispiel der Vereinigten Staaten und Australiens, die diese Politik zuvor verabschiedet hatten. (AGS)
Fazit
Finanzminister Sri Mulyani gab bekannt, dass Indonesien Krypto-Vermögenswerte ab dem 1. Mai 2022 offiziell besteuert. Yustinus Prastowo garantierte, dass die erhobenen Sätze recht niedrig und festgelegt seien. "Krypto-Mining" unterliegt 1% Mehrwertsteuer und 0,1% End-PPh. 22.
Krypto-Assets werden ab dem 1. Mai 2022 besteuert. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) und Einkünfte aus Handelstransaktionen mit digitalen Assets unterliegen der Einkommenssteuer. Diese Richtlinie ist in der Verordnung des Finanzministers Nr. 68/PMK.03/2022 enthalten.