So berechnen Sie die Abfindung für Entlassungsopfer aufgrund der Unternehmenseffizienz – Die Regierung entscheidet über die Höhe des Geldes, das die „Opfer“ von Entlassungen aufgrund von Unternehmenseffizienz oder von verlustbringenden Unternehmen erhalten.
Dieser Betrag ist in den abgeleiteten Bestimmungen des Gesetzes (UU) 11/2020 über die Schaffung von Arbeitsplätzen angegeben, nämlich im Entwurf einer Regierungsverordnung (RPP) über spezifische Zeitarbeitsvereinbarungen, Outsourcing, Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Dieses RPP regelt den Entlassungsprozess, einschließlich der Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die Rechte von Mitarbeitern/Arbeitnehmern, die von Entlassungen betroffen sind, erfüllt werden, einschließlich der Entschädigung für PKWT-Mitarbeiter oder -Arbeiter.
Darüber hinaus sind Abfindungen, Vergütungen für die Arbeitszeit und Rechteänderungsgelder geregelt.
Die der Berechnung der Vergütung zugrunde gelegten Gehaltsbestandteile unterteilen sich in Gehalt ohne Zulagen bzw. Grundgehalt und feste Zulagen.
Im Übrigen besteht die Einräumung von Rechten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 39.
„Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, Abfindungen und/oder Dienstzeitprämien sowie Ersatzgelder zu zahlen, die er hätte erhalten sollen“, wie aus Artikel 39 Absatz (1) des RPP vom Mittwoch (3 /2/2021) .
In § 39 Abs. 2 wird die Gewährung einer Abfindung der geleisteten Arbeit gleichgestellt. Der Mindestwert beträgt ein Monatsgehalt für einen Arbeitszeitraum von einem Jahr und maximal neun Monatsgehalt für einen Arbeitszeitraum von 8 Jahren oder mehr.
Allerdings wird in Artikel 39 Absatz (3) eine Abfindung mit acht spezifischen Bestimmungen gewährt, darunter:
- Bei einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren oder mehr, jedoch weniger als 6 Jahren werden nur 2 Monatslöhne gewährt.
- Bei einer Beschäftigungsdauer von 6 Jahren oder mehr, jedoch weniger als 9 Jahren werden nur 3 Monatslöhne gewährt.
- Beschäftigungsdauer von 9 Jahren oder mehr, aber weniger als 12 Jahren, Abfindung beträgt nur 4 Monatslöhne.
- Arbeitszeit von 12 Jahren oder mehr, jedoch weniger als 15 Jahre, nur 5 Monatslöhne.
- Die Beschäftigungsdauer beträgt 15 Jahre, Personen unter 18 Jahren erhalten jedoch nur 6 Monatslöhne.
- Bei einer Beschäftigungsdauer von 18 Jahren oder mehr, jedoch weniger als 21 Jahren, wird nur eine Abfindung in Höhe von 7 Monatslöhnen gewährt.
- Bei einer Arbeitszeit von 21 Jahren oder mehr und weniger als 24 Jahren werden nur 8 Monatslöhne angegeben.
- Bei einer Beschäftigungsdauer von 24 Jahren oder mehr werden nur 10 Monatslöhne gewährt.
Dann haben entlassene Arbeitnehmer in sieben bestimmten Situationen nur Anspruch auf die Hälfte der Abfindung oder das 0,5-fache der Bestimmungen von Artikel 39 Absatz (2). Dies ist in den Artikeln 41-46 und Artikel 51 geregelt.
Unternehmen können unter folgenden sieben Bedingungen die Hälfte der Abfindung oder das 0,5-fache des § 39 Abs. 2 zahlen:
- Wenn es zu einer Unternehmensübernahme kommt, die dazu führt, dass sich die Arbeitsbedingungen im Unternehmen ändern und die Arbeitnehmer nicht mehr bereit sind, ihr Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
- Wenn ein Unternehmen aufgrund von Verlusten effizienter wird.
- Wenn ein Unternehmen schließt, weil es zwei Jahre in Folge Verluste verzeichnet oder nicht.
- Wenn das Unternehmen aufgrund höherer Gewalt geschlossen wird.
- Wenn das Unternehmen seine Schuldentilgungsverpflichtungen aufgrund von Verlusten aufschiebt.
- Wenn das Unternehmen bankrott geht.
- Wenn ein Arbeitnehmer gegen Arbeitsvorschriften verstößt und drei Abmahnungen erhalten hat.
In der Zwischenzeit erfolgt die Bereitstellung von Dienstprämien und Entschädigungsgeldern für Entlassungsopfer im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 39 Absatz (2).
Im RPP wird eine Simulation des Geldbetrags der entlassenen Arbeitnehmer gezeigt. Beispielsweise beträgt die Abfindung, die Arbeiter oder Hilfsarbeiter erhalten sollten, 15 Millionen IDR.
Die Höhe der Leistungen oder Rentengarantien gemäß dem Rentenprogramm beträgt 10 Millionen IDR. Bei der Einrichtung des Rentenprogramms beträgt der von Unternehmern zu tragende Beitrag 60% und der von Arbeitnehmern 40%.
„Der vom Unternehmer gezahlte Beitrag beträgt 60% x 10.000.000 IDR = 4.000.000 IDR. „Der Fehlbetrag, den Unternehmer noch bezahlen müssen, beträgt also 15.000.000 IDR – 6.000.000 IDR = 9.000.000 IDR.“
Somit besteht das Geld, das die Arbeiter/Arbeiter zum Zeitpunkt der Entlassung erhalten, aus einer Entschädigung des Rentenprogrammverwalters, dessen Beitrag 60% vom Unternehmer in Höhe von 6 Mio. IDR gezahlt wird.
Anschließend wird von den Rentenprogrammorganisatoren, deren Beiträge 40% betragen, von den Arbeitern/Arbeitern eine Entschädigung in Höhe von 4 Mio. IDR gezahlt. Sowie ein Mangel an Abfindungen, die von Unternehmern in Höhe von 9 Mio. IDR gezahlt werden müssen.
Dies bedeutet, dass der erhaltene Betrag 19 Millionen IDR erreichen könnte. Ist die Höhe der vom Unternehmer gezahlten Beiträge jedoch höher als die Abfindung, Prämienzahlung oder Trennungsentschädigung, wird die Differenz an den Arbeitnehmer bzw. Hilfsarbeiter ausgezahlt.
Quelle : cnbcindonesia.com