Im Folgenden sind 6 Gruppen von Empfängern kostenloser Impfstoffe in Indonesien aufgeführt

Im Folgenden sind 6 Gruppen von Empfängern kostenloser Impfstoffe in Indonesien aufgeführt - Das Gesundheitsministerium (Kemenkes) hat offiziell Vorschriften zur Durchführung der Covid-19-Impfung erlassen, die vom Zeitplan bis zu den Stufen der Impfung für alle Indonesier regelt.

Eines der Anliegen ist die vorrangige Gruppe, die den Impfstoff zuerst erhält.

Basierend auf Informationen auf der Website covid19.go.id, Donnerstag (24.12.2020), ist diese Verordnung in Permenkes Nr. 84 von 2020 über die Durchführung von Impfungen im Zusammenhang mit der Eindämmung der COVID-19-Pandemie enthalten.

In Artikel 3 heißt es: „Die Durchführung der Covid-19-Impfung erfolgt durch die Zentralregierung. Die Zentralregierung bezieht bei der Durchführung der COVID-19-Impfung Provinzregierungen und Regentschafts-/Stadtregionalregierungen ein. Die Durchführung der COVID-19-Impfung ist kostenlos/kostenlos."

Artikel 7 wird auch angegeben, dass die Art des für die Impfung verwendeten Covid-19-Impfstoffs durch Verfolgung der Entwicklung von Wissenschaft und Technologie bestimmt wird und in die Liste der Covid-19-Impfstoffkandidaten oder die Liste der Covid-19-Impfstoffe aufgenommen wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Unterdessen erklärt Artikel 8 die Priorität von Impfstoffen.

Es wurde festgestellt, dass die Umsetzung der Covid-19-Impfung je nach Verfügbarkeit des Covid-19-Impfstoffs schrittweise durchgeführt wurde.

„Bei der Durchführung der Covid-19-Impfung gemäß Absatz (1) werden die Kriterien für den Erhalt des Covid-19-Impfstoffs auf der Grundlage der Studie des National Immunization Expert Advisory Committee (Indonesian Technical Advisory Group on Immunization) festgelegt und /oder die Strategic Advisory Group of Experts on Immunization der Weltgesundheitsorganisation (SAGE WHO).“

„Die Kriterien für den Erhalt des Covid-19-Impfstoffs gemäß Absatz (2) werden an die Indikationen für den verfügbaren Covid-19-Impfstoff angepasst.“

Basierend auf der Verfügbarkeit des Covid-19-Impfstoffs gemäß Absatz (1) werden die Prioritätsgruppen für den Erhalt des Covid-19-Impfstoffs wie folgt bestimmt:

  1. Gesundheitspersonal, Assistenzpersonal im Gesundheitswesen, unterstützendes Personal, das in Einrichtungen des Gesundheitswesens, den indonesischen nationalen Streitkräften, der indonesischen nationalen Polizei, Strafverfolgungsbeamten und anderen Beamten des öffentlichen Dienstes arbeitet;
  2. Gemeinde-/Religionsführer, strategische Wirtschaftsakteure, Bezirksapparate, Dorfapparate und Beamte von Nachbarschaftseinheiten/Bürgerverbänden;
  3. Lehrer/Bildungspersonal von PAUD/TK, SD, SMP, SMA oder gleichwertigen/äquivalenten und tertiären Einrichtungen;
  4. Ministerien/Institutionen Apparat, Organisationsapparat der Regionalregierungen und Mitglieder der Legislative;
  5. Gefährdete Gemeinschaften aus geospatialen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten; und
  6. Gemeinschaften und andere Wirtschaftsakteure.

„In der Zwischenzeit kann der Minister auf der Grundlage der Kriterien für den Erhalt des Covid-19-Impfstoffs gemäß Absatz (3) die Prioritätsgruppe für den Erhalt des Covid-19-Impfstoffs gemäß Absatz (4) ändern, nachdem er die Empfehlungen berücksichtigt hat von der indonesischen technischen Beratungsgruppe für Immunisierung. ) und Überlegungen des Ausschusses für den Umgang mit der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19) und die nationale wirtschaftliche Erholung.“

„Jede Person kann nur in einer der Prioritätsgruppen für den Erhalt des Covid-19-Impfstoffs gemäß Absatz (4) registriert werden“, schreibt Artikel 8.

In Bezug auf Artikel 9 bestimmt der Minister auf der Grundlage der Verfügbarkeit des Covid-19-Impfstoffs die vorrangigen Bereiche für den Erhalt des Covid-19-Impfstoffs.

Die prioritären Gebiete für den Erhalt des Covid-19-Impfstoffs gemäß Absatz (1) sind Provinzen/Regierungsbezirke/Städte mit einer hohen Anzahl bestätigter Fälle von Covid-19 und Provinzen/Regierungsbezirke/Städte mit besonderen Erwägungen.

Provinzen/Regierungsbezirke/Stadtgebiete im Sinne von Absatz (2) werden auf Grundlage der Falldaten des COVID-19-Informationssystems gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ermittelt.

Quelle : cnbcindonesia.com

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